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Pflegegrade verstehen

Welcher Pflegegrad. Und was heißt das eigentlich?

Die Pflegekasse stuft Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegrade ein. Hier erklären wir, was die einzelnen Grade bedeuten, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie der Antrag funktioniert. Ohne Behördendeutsch.

Die Höhe der einzelnen Leistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) wird von der Pflegekasse regelmäßig angepasst. Wir nennen Ihnen im persönlichen Erstgespräch die aktuellen Beträge für Ihren Pflegegrad, verständlich auf den Cent gerechnet.

Antrag in 4 Schritten

So kommen Sie zum Pflegegrad.

Bürokratisch klingt es schlimmer, als es ist. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt. Auf Wunsch sogar beim Termin mit dem Gutachter.

  1. 1

    Antrag stellen

    Pflegegrad wird bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse beantragt, formlos per Anruf oder Brief. Wir helfen Ihnen beim Wortlaut.

  2. 2

    Gutachter:in besucht

    Der Medizinische Dienst (MD bzw. Medicproof bei Privatversicherten) kommt zu Ihnen nach Hause und führt ein strukturiertes Begutachtungsgespräch.

  3. 3

    Bescheid erhalten

    Nach einigen Wochen liegt der Bescheid vor. Falls der Pflegegrad zu niedrig erscheint: Widerspruch ist möglich. Und oft erfolgreich.

  4. 4

    Pflege starten

    Wir setzen das Pflegekonzept gemeinsam um, mit allem, was Ihre Pflegekasse bezuschusst.

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Kostenfrei. Bei Ihnen zu Hause. Ohne Druck.

Wir kommen zu Ihnen, schauen uns die Situation an, klären offene Fragen und erklären, was die Pflegekasse für Sie übernimmt.

Wir sind für Sie da.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir besprechen Ihre individuelle Situation unverbindlich und kostenfrei.

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