Pflegegrade verstehen
Welcher Pflegegrad. Und was heißt das eigentlich?
Die Pflegekasse stuft Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegrade ein. Hier erklären wir, was die einzelnen Grade bedeuten, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie der Antrag funktioniert. Ohne Behördendeutsch.
Die Höhe der einzelnen Leistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) wird von der Pflegekasse regelmäßig angepasst. Wir nennen Ihnen im persönlichen Erstgespräch die aktuellen Beträge für Ihren Pflegegrad, verständlich auf den Cent gerechnet.
- 1
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung
Sie kommen im Alltag noch weitgehend selbst zurecht, brauchen aber gelegentlich Unterstützung, etwa bei der Haushaltsführung, beim Einkaufen oder zur sozialen Begleitung. Pflegegrad 1 ist oft der Einstieg in das Pflegesystem.
- Entlastungsbetrag für niedrigschwellige Angebote
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
- Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen (z. B. Haltegriffe)
- 2
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
Mehrmals täglich brauchen Sie Hilfe: beim Waschen, beim Anziehen, bei der Mobilität, bei der Medikamentengabe. Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen Pflegegeld oder Pflegesachleistung durch einen ambulanten Pflegedienst wie MALU-MED zu.
- Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistung durch ambulanten Pflegedienst
- Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
- Entlastungsbetrag & Pflegehilfsmittel
- 3
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung
Die Selbstständigkeit ist deutlich eingeschränkt. Sie brauchen mehrmals täglich umfangreiche Pflege. Ab Pflegegrad 3 sind die Leistungen der Pflegekasse spürbar höher und decken einen Großteil eines vollständigen Pflegekonzepts ab.
- Erhöhtes Pflegegeld bzw. Pflegesachleistung
- Tages- und Nachtpflege
- Vollstationäre Pflege als Option
- Zuschüsse für Wohnumfeldanpassungen
- 4
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung
Sie sind in nahezu allen Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen. Pflegegrad 4 sichert eine umfassende Versorgung. Meist als Kombination aus professioneller Pflege durch unser Team und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.
- Hohe Pflegesachleistung & Pflegegeld
- Anspruch auf 24-h-orientierte Pflegekonzepte
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 6 Wochen)
- Beratungsbesuche zweimal jährlich vorgeschrieben
- 5
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Pflegegrad 5 ist der höchste Grad und bedeutet, dass Sie rund um die Uhr versorgt werden müssen, oft mit besonderen pflegerischen Anforderungen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ärzten und Angehörigen ein individuelles, sicheres Versorgungskonzept.
- Höchste Pflegesachleistung & Pflegegeld
- Anspruch auf besonders intensive Versorgung
- Eng abgestimmt mit Behandlungspflege & Ärzten
- Entlastung der Angehörigen hat Priorität
Antrag in 4 Schritten
So kommen Sie zum Pflegegrad.
Bürokratisch klingt es schlimmer, als es ist. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt. Auf Wunsch sogar beim Termin mit dem Gutachter.
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Antrag stellen
Pflegegrad wird bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse beantragt, formlos per Anruf oder Brief. Wir helfen Ihnen beim Wortlaut.
- 2
Gutachter:in besucht
Der Medizinische Dienst (MD bzw. Medicproof bei Privatversicherten) kommt zu Ihnen nach Hause und führt ein strukturiertes Begutachtungsgespräch.
- 3
Bescheid erhalten
Nach einigen Wochen liegt der Bescheid vor. Falls der Pflegegrad zu niedrig erscheint: Widerspruch ist möglich. Und oft erfolgreich.
- 4
Pflege starten
Wir setzen das Pflegekonzept gemeinsam um, mit allem, was Ihre Pflegekasse bezuschusst.
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Kostenfrei. Bei Ihnen zu Hause. Ohne Druck.
Wir kommen zu Ihnen, schauen uns die Situation an, klären offene Fragen und erklären, was die Pflegekasse für Sie übernimmt.
Wir sind für Sie da.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir besprechen Ihre individuelle Situation unverbindlich und kostenfrei.
